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Aufstiegsgenehmigung Helis

Der allgemeine unkontrollierte Luftraum trägt die Bezeichnung G und endet in der Regel in 2500ft (Fuss) Höhe über dem Grund und entspricht 762 Meter über dem Meeresspiegel. In Anlehnung an benachbarte Flughäfen kann dieser kontrollierte Luftraum auch stufenweise herabgesetzt sein, z.B. 1700 ft (518 Meter) und plötzlich 1000ft (304,8 Meter). In geringem Abstand zum Flughafen ist der unkontrollierte Luftraum der Kategorie G ganz aufgehoben. Über dem Flugplatz liegt der kontrollierte Luftraum (englisch: CTR = controlled) und ist in die Kategorie D (D=CTR) eingeteilt. Dieser kontrollierte und für Hobbypiloten verbotene Luftraum kann je nach Größe und Einflugschneise größer als 1,5 km sein. Es ist empfehlenswert, Flughäfen weitestgehend zu meiden oder in den ICAO Karten nachsehen, wie und wo der Luftraum eingegrenzt ist.

Inhaltsverzeichnis

Daher ist es nicht immer richtig, nur einen Abstand von 1,5 Kilometer zu Orten und Flughäfen mit einer Flughöhe von 304,8m einzuhalten.Weiterhin ist im Luftrecht reglementiert, dass Modellflugzeuge nur in tatsächlicher Sichtweite benutzt werden dürfen. Dies trifft bei 300 Metern allerdings nicht mehr zu. Selbst Kleinflugzeuge dürfen bis zu einer Mindesthöhe von 600ft oder 182,88 Meter fliegen. Polizei- und Rettungshubschrauber liegen sogar noch weiter unter 600ft!

Die Lufträume sind in Zonen eingeteilt. Sie können neben- oder übereinander liegen.

– Luftraum A, B, C, D, E sind kontrollierte Lufträume und erfordern eine Flugverkehrskontrollfreigabe. Sie sind zuerst einmal tabu für RC Helicopter, Drohnen usw.

– Luftraum G ist ein unkontrollierter Luftraum und erfordert keine Aufstiegsgenehmigung. Dort dürfen sich Piloten mit ihrem RC Helicopter aufhalten. Der Luftraum endet mit einer Höhenabgrenzung von 2500ft (762 Meter). Die Höhe kann allerdings in der Nähe von Flughäfen auf 1700ft (518 Meter) oder 1000ft (304,8 Meter) gesenkt sein.

– Luftraum ED-R sind Gebiete mit Flugbeschränkungen (Restricted Areas). Generell ist der Flugverkehr über Kernkraftwerken, militärischem Gebiet, Schießanlagen usw. verboten. Die wichtigste Karte hierfür ist die ICAO Karte. Alle Piloten finden dort die Lufträume und Flugzonen. Nach der Registrierung und dem Einloggen können die ICAO Karten kostenlos auf dem Portal der Deutschen Flugsicherung (DFS) angeschaut werden.

Für den privaten Gebrauch gibt es auf jeden Fall bestimmte Kriterien, wo eine Aufstiegsgenehmigung benötigt wird:

– Beträgt das Fluggewicht mehr als 5kg, unabhängig von der Art des Modellflugobjektes
– Innerhalb von 1,5km zu Wohngebieten bei einem Modellflugbetrieb mit Verbrennungsmotoren
– Jede Art von Modellflugbetrieb innerhalb eines Kreises von 1,5km zu Flugplätzen

Haftpflichtversicherung

Das erste wichtige Detail, dass Beachtung finden muss, ist eine Versicherung. Die private Haftpflichtversicherung fällt zwar in Deutschland nicht unter eine Pflichtversicherung, doch für die Benutzung von RC Helicoptern schreibt der Gesetzgeber eine Haftpflichtversicherung vor. Gerade bei Flugmanövern mit der Drohne sind oft Unfälle unausweichlich, z.B. der Quadrocopter stürzt unkontrolliert ab. Falls sie nur auf den Boden stürzt und dabei zu Bruch geht, ist das ein Ärgernis. Aber wenn der RC Helicopter auf einen Wagen fällt und der Schaden repariert werden muss, kann das Ausmaß einige 1000 Euro betragen.

Im Höchstfall können auch Personenschäden entstehen, die Millionenbeträge verursachen können. Ohne eine vernünftige private Haftpflichtversicherung muss der komplette Schaden selbst getragen werden. Eine preiswerte Haftpflichtversicherung ist bereits für einen monatlichen Beitrag von 4 Euro zu bekommen. Dies ist eine gute Anlage. Es ist ratsam, die eigene Versicherungsagentur erstmals zu kontaktieren.

Ein preiswerte Haftpflichtversicherung deckt nicht den vollen Leistungsumfang ab. Bei Haftpflichtversicherungen zwischen 80-150 Euro im Jahr ist die Leistung größer und die Versicherung gillt auch für die gewerbliche Nutzung.

Das Leistungspaket umfasst u.a.

– Startgewicht bis 25kg
– Mit oder ohne Motorbetrieb
– Flugmodelle und andere Fluggeräte
– Gewerbliche oder private Foto- und Videoaufnahmen (wahlweise)
– Mitversicherung bei der Teilnahme an Veranstaltungen und Wettbewerben
– Freie Flüge unter Zugrundelegung der gesetzlichen Bestimmungen – inklusive außerhalb von Modellflugplätzen
– Die Benutzung nicht eigener Flugmodelle bis zu einem Gewicht von 500kg
– 1.000.000 Euro Deckungssumme (oder höher)
– Weltweiter Versicherungsschutz (ausgenommen USA, US-Territorien und Kanada)
– Versicherung betrifft immer das Flugmodell
– Außer dem Versicherungsnehmer ist jeder andere Pilot, der den versicherten RC Helicopter fliegt, im Versicherungsschutz eingeschlossen
– Der Versicherungsschutz schließt auch Indoor-Flüge mit ein
– Die Versicherung ist für Deutschland und Österreich erhältlich. Für Österreich wird nur die gewerbliche Version angeboten.

Dabei ist es unwichtig, welches Volumen das Flugobjekt besitzt und ob eine gewerbliche oder eine private Nutzung als Hobby vorgesehen ist. Die Erweiterung der normalen Haftpflicht ist kaum sinnvoll. Entweder fehlt das Angebot oder die Versicherungspreise sind weit höher gegenüber einer individuellen Versicherung.

Zur Versicherung des eigenen RC Helicopters kann einem Modellfliegerverband beigetreten werden. Die Preise sind zwar in Ordnung, aber es gibt einige grundlegende Nachteile:

– Meistens sind nur Flüge auf dem Modellflugplatz, dem Clubgelände oder bei Veranstaltungen versichert.
– Somit ist das Fliegen außerhalb dieser Zonen nicht im Versicherungspaket enthalten.
– Meistens sind Flüge mit Kamerasystemen von der Versicherung ausgeschlossen. Darunter fallen u.a. Luftaufnahmen, Videos oder FPV Systeme.

Diese Fluggeräte sind nicht in der normalen Haftpflicht, Privathaftpflicht oder Personenhaftpflicht mit eingeschlossen. Die Versicherung muss zusätzlich abgeschlossen werden. Dabei spielt es keine Rolle, welches Volumen der RC Helicopter hat oder ob es zu gewerblichen oder privaten Zwecken genutzt wird.

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